VdG
25.04.05
BA Spandau – Abt. Bau
per Fax: 3303-3262
Betr.:
„Knöllchenaktion in der Waldsiedlung –April 2005
Sehr geehrter Herr Röding,
es braucht keiner näheren Erklärung, dass das
Ergebnis der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) im Monat April 2005 in der
Waldsiedlung nicht nur Irritation, sondern auch Verbitterung ausgelöst
hat.
Die Betroffenen haben kein Verständnis dafür, dass
ohne näheren Hintergrund eine solche „Putzaktion“ durchgeführt wird.
Hinweiszettel können hier nicht ausreichen.
Eine auf den „Tannenweg“ (Brand im Fichtenweg)
bezogene Situation war nicht gegeben. Darüber hinaus hat die bis dahin allein
zuständige Polizei keinen Handlungsbedarf für ein solches Vorgehen erkannt. Über
Beschwerden der Feuerwehr liegen keine Erkenntnisse vor. Situationsveränderungen
für die Annahme von abstrakter Gefahr i.S.d. StVO (enge Stelle) sind nicht
eingetreten.
Parkraumnot ist nicht nur ein Phänomen dieser
Siedlung, sondern in weiten Teilen der Stadt gegeben. Beschränkungen/Wegfall von
Stellflächen lösen beim Parksuchverkehr im Umfeld immer einen Dominoeffekt aus.
In dem hier gegebenen geschlossenen Siedlungsgebiet, das hierfür kaum
Ausweichmöglichkeiten bietet, wird gegenüber dem offenen Stadtgebiet zusätzlich
das soziale Gleichgewicht der Siedler im friedlichen Zusammenleben erheblich
belastet, wenn nicht sogar gefährdet.
Bereits Mitte der 80. Jahre hatte das BA-Abt.Bauen
zugesichert, eine Feld- und Strukturanalyse für die Siedlung zu erstellen, um
genau diese Problemlage für die Zukunft mit Lösungen zu versehen. Während in
Neubaugebieten der Sachverhalt „ruhender Verkehr“ bereits planerisch –als
autofrei oder nicht- Eingang findet, muss hier Altes und Neues (nämlich Wohnen
in der Gartenstadt und Mobilität) in einen Konsens gebracht werden. Dass dabei
auch Uneinsichtigkeit und Rücksichtslosigkeit von Bewohnern zu beklagen ist,
soll nicht verschwiegen werden. Das Gespräch der Bewohner untereinander muss
hier verstärkt werden, denn Eigennutz und Desinteresse erfahren in diesem Fall
die gleiche Wirkung, wie die Maßnahme der Ordnungsbhörde.
Mit der Broschüre „Waldsiedlung Spandau“,
Herausgeber: GSW 1986 i.V.m. dem Sen Stadtentwicklung und Umweltschutz
–Landeskonservator- ist den Bewohnern eine Information über das Baudenkmal
Gartenstadt „Waldsiedlung“ an die Hand gegeben worden. In der Broschüre sind
nicht nur Architektur und Wohnkonzept beschrieben, sondern ist auch eine
Bestands- und Zielplanung für den ruhenden Verkehr ausgewiesen (Planzeichnungen
in der Anlage der Broschüre).
Im Falle z.B. von Aspen- und Buchenweg sind einseitig
Stellflächen für den ruhenden Verkehr enthalten. Für die Parkplätze Tannenweg
und Eichenweg Stellplatzmarkierungen vorgesehen. Darüber hinaus befinden sich
parallel zum Birkenweg (hinter der sog. Ladenzeile) 23
Pkw-Stellflächen.
Die von der Rechtsprechung festgelegte Definition von
„enger Stelle“ i.V.m. §12 Abs. 1 StVO stammt aus dem Jahre 1999. Ihre
unmittelbare Anwendung auf die Waldsiedlung –nämlich ganzer Straßenzüge- kann
hier so nicht zum Tragen kommen.
Sowohl die Zonengeschwindigkeit in der Siedlung als
auch die RSA (Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen =
Fahrstreifen von 2 bis 3,25m) lassen grundsätzlich für Beschwerden von
Fz-Führern des Individualverkehrs keinen Raum über „enge Stellen“ i.S.e.
Straßenzuges.
In Bezug auf den Liefer- und Entsorgungsverkehr ist
nicht die Siedlung an die Fahrzeuge, sondern sind die Fahrzeuge an die Siedlung
anzupassen.
Auf dem Feld „Rettungseinsatz –Fw“ müssen ähnliche
Überlegungen gelten. Hier wären aber auch Überlegungen und Maßnahmen der
Verwaltung vorzusehen, die eine Nutzung auch von anderen Straßenteilen für den
Notfall einbeziehen (Gehweg, „Parksteifenunterbrechung“).
Dem auch von Ihrer Verwaltung immer wieder
vorgetragenen Argument, die Siedlung verfüge an anderer Stelle über ausreichend
Stellfäche für Fahrzeuge, kann nicht gefolgt werden. So würde z.B. ein
zulässiges Parken auf der Wichernstraße - Bahnseite (eine von zwei
Erschließungsstraßen für die Siedlung) den jetzt möglichen Begegnunsverkehr fast
unmöglich machen. Auf dem Pappelweg sind nur im Winter partiell bis zu 25 freie
Stellflächen auszumachen.
Da offensichtlich von keiner behördlichen Seite eine
Erhebung der Vk-Situation in der Waldsiedlung vorgenommen wurde, legen wir einen
Auszug aus der vom VdG vorgenommenen Untersuchung vor.
Danach wären von der „Bereinigungsaktion“
Aspenweg/Buchenweg zZ rd. 130 Fz betroffen, die an anderer Stelle Parkfläche
suchen müssten.
|
Übersicht
der am 21.11.2004 gezählten Fahrzeuge in der Waldsiedlung | |||||
|
Pkw,VV-Bus,Van |
Kleinlaster/Wohnm. |
Motorrad |
Summe
alle |
| |
Akazienweg |
3 |
|
|
3 |
| |
Aspenweg |
83 |
|
3 |
86 |
| |
Birkenweg |
36 |
|
1 |
37 |
| |
Buchenweg |
42 |
1 |
1 |
44 |
| |
Doehlweg |
15 |
|
|
15 |
| |
Eichenweg |
6 |
|
|
6 |
| |
Eichenweg
P |
23 |
1 |
1 |
25 |
| |
Erlenweg |
4 |
1 |
|
5 |
| |
Eschenweg |
87 |
1 |
4 |
92 |
| |
Fichtenweg |
57 |
1 |
5 |
63 |
| |
Holunderweg |
26 |
|
|
26 |
| |
Kastanienweg |
3 |
|
|
3 |
| |
Lichtwarkweg |
2 |
|
|
2 |
| |
Lindenweg |
0 |
|
1 |
1 |
| |
Merianweg |
32 |
|
2 |
34 |
| |
Pappelweg |
33 |
|
|
33 |
| |
Schlehenweg |
13 |
|
1 |
14 |
| |
Tannenweg |
4 |
|
14 |
18 |
| |
Tannenweg
(P) |
10 |
|
|
10 |
| |
Wichernstraße |
30 |
3 |
1 |
34 |
| |
Gesamt |
509 |
8 |
34 |
551 |
| |
|
|
Abweichung
5% |
|
578,55 |
| |
Es soll der Versuch unternommen werden, mit Hilfe
Ihrer Verwaltung (bzw. dem BA, der BVV) eine Lösung aus dem „Fallstrick enge Stelle“ zu
finden.
Vorschläge für den
Gesprächstermin:
1.
Aussetzung der
Verfolgungsmaßnahmen „enge“ Stelle i.S.d. § 12 Abs 1 StVO bis zum Abschluss der
Gespräche mit Ihnen.
2.
Aussetzung der
Ahndungsmaßnahmen für bereits eingeleitete Vk-OWi bis zum Abschluss der
Gespräche mit Ihnen.
3.
Überprüfen des
Ermessenspielraums der Behörde beim Einschreiten gem. § 12 Abs.1 StVO (enge
Stelle).
4.
Nachhaltige
Ahndung von Verstößen gegen das Abstandsgebot von 5m vor und hinter
Einmündungen/Kreuzungen (hier: wegen der ungehinderten Zufahrt von Versorungs-
und Rettungsfahrzeugen).
5.
Realisierung der
Zielplanung, wie sie in der Broschüre GSW/Sen Stadt/Um ausgewiesen ist; dabei
ist auch die unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes vorgesehene Gestaltung
(gegliederte Stellfächen) für die Parkplätze Eichenweg/Tannenweg
vorzunehmen.
6.
Beschränkung der
Parkplätze Eichweg/Tannenweg durch Zeichen „nur für Pkw“.
7.
Prüfung, an
welchen Stellen Gehwegteile in das Gebot der Abstandsflächenberechnung
einbezogen werden können.
8.
Erfassen aller
Straßen/Straßenteile, die von einem Haltverbot gem. §12 Abs. 1 StVO (enge
Stelle) unabdingbar betoffen sind (Offenlegung eines
Lageplans).
9.
Kennzeichnung
der Straßenzüge (Streifenmarkierung), die –bei entsprechender Fz-Breite-
ruhenden Verkehr aufnehmen können (Aussage Ord-Kräfte: es darf kein Fz stehen, da sonst andere
Vk-Teilnehmer einen Rechtsirrtum begehen könnten).
10.
Gliederung der
Parkflächen im Bereich Parkplatz Birkenweg vor der Ladenzeile (2,8t), um eine
effiziente Parkraumnutzung zu erreichen.
11.
Entwicklung von
Perspektiven für Parkraum (z.B. im Lichtwarkweg, Gärten JVA am Lichtwarkweg
o.a.), Prüfung der Anwendung von Regelungen über „verkehrsberuhigte
Bereiche“.
12. Information aller Bewohner über Rechts- Sach- und
Planungsstand zur Parkraumsituation in der Siedlung durch den VdG. In der
Zielvorstellung wäre ein Verhaltenskodex denkbar, der - ähnlich einer Satzung -
eine Orientierungs- und Leitlinie in Sachen „Siedlungsverkehr“ für alle
gegenwärtigen und künftigen Bewohner der Waldsiedlung darstellen könnte.
VdG
Detlef Kapitzke
Zum Gesprächstermin werden erscheinen: D.Kapitzke, D.
Schumacher, P. Kalkow