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An die Betroffenen der „Knöllchenaktion“,  nur: –Verbotenes Halten an engen Stellen ,§12 Abs. 1 StVO-

 

Textvorschlag

 

Ich bitte um Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss der Gespräche mit dem Ordnungsamt.

Begründung: Der Vorwurf des Parkens an engen Stellen (§12 Abs. 1 StVO) bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Stelle im Straßenraum, sondern erfasst einen ganzen Straßenzug (Aspenweg o. Buchenweg).

Zur Klärung des Sachverhaltes finden –stellvertretend für ca. 130 Betroffene- am 09.05.05 Gespräche sowohl mit dem zuständigen Stadtrat als auch mit dem Ordnungsamt statt.

 

Weitere Anregungen für eine Äußerung (Anhörungsbogen) können Sie auf der Homepage www.gartenfreunde-spandau.de finden; s. Schreiben an den Baustadtrat, Herrn Röding.

 

 

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