An die Betroffenen der „Knöllchenaktion“, nur: –Verbotenes
Halten an engen Stellen ,§12 Abs. 1 StVO-
Textvorschlag
Ich bitte um Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss der Gespräche mit
dem Ordnungsamt.
Begründung: Der Vorwurf des Parkens an engen Stellen (§12 Abs. 1 StVO)
bezieht sich nicht nur auf eine bestimmte Stelle im Straßenraum, sondern
erfasst einen ganzen Straßenzug (Aspenweg o. Buchenweg).
Zur Klärung des Sachverhaltes finden –stellvertretend für ca. 130
Betroffene- am 09.05.05 Gespräche sowohl mit dem zuständigen Stadtrat als auch
mit dem Ordnungsamt statt.
Weitere Anregungen für eine
Äußerung (Anhörungsbogen) können Sie auf der Homepage www.gartenfreunde-spandau.de
finden; s. Schreiben an den Baustadtrat, Herrn Röding.